§1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung regelt gemäß der Satzung des Vereins die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung, aber verbindlich für alle Mitglieder.
§2 Beitragspflicht
- Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags verpflichtet.
- Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintritt in den Verein.
- Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§3 Beitragshöhe
Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird für ordentliche Mitglieder auf 50€ festgelegt.
§4 Zahlungsweise
- Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten.
- Die Zahlung erfolgt vorzugsweise per SEPA-Lastschriftmandat.
- Alternativ kann der Beitrag per Überweisung auf das Vereinskonto erfolgen.
§5 Fälligkeit
- Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 31. Januar des laufenden Jahres fällig.
- Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig monatsweise berechnet und zum 15. des Folgemonats nach Eintritt fällig.
§6 Beitragsrückstände
- Bei ausbleibender Zahlung kann eine Mahngebühr von 15 € für die erste Erinnerung erhoben werden. Der Anspruch auf weitere Gebühren bzgl. der Geltendmachung bleibt davon unberührt.
- Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus, kann dies zum Vereinsausschluss gemäß Satzung führen.
- Sollte der Beitrag nicht eingezogen werden können, werden dem betreffenden Mitglied die Buchungskosten, die durch das Kreditinstitut entstehen, in Rechnung gestellt.
§8 Kündigung und Rückerstattung
- Bereits gezahlte Beiträge werden bei Austritt nicht erstattet.
- Die Kündigungsfristen richten sich nach der Vereinssatzung.
§9 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde vom Vorstand am 11. Mai 2026 beschlossen und tritt mit dem gleichen Datum in Kraft.
Stand Mai 2026
