Beitragsordnung

§1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung regelt gemäß der Satzung des Vereins die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung, aber verbindlich für alle Mitglieder.

§2 Beitragspflicht

  1. Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags verpflichtet.
  2. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintritt in den Verein.
  3. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§3 Beitragshöhe

Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird für ordentliche Mitglieder auf 50€ festgelegt.

§4 Zahlungsweise

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten.
  2. Die Zahlung erfolgt vorzugsweise per SEPA-Lastschriftmandat.
  3. Alternativ kann der Beitrag per Überweisung auf das Vereinskonto erfolgen.

§5 Fälligkeit

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 31. Januar des laufenden Jahres fällig.
  2. Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig monatsweise berechnet und zum 15. des Folgemonats nach Eintritt fällig.

§6 Beitragsrückstände

  1. Bei ausbleibender Zahlung kann eine Mahngebühr von 15 € für die erste Erinnerung erhoben werden. Der Anspruch auf weitere Gebühren bzgl. der Geltendmachung bleibt davon unberührt.
  2. Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus, kann dies zum Vereinsausschluss gemäß Satzung führen.
  3. Sollte der Beitrag nicht eingezogen werden können, werden dem betreffenden Mitglied die Buchungskosten, die durch das Kreditinstitut entstehen, in Rechnung gestellt.

§8 Kündigung und Rückerstattung

  1. Bereits gezahlte Beiträge werden bei Austritt nicht erstattet.
  2. Die Kündigungsfristen richten sich nach der Vereinssatzung.

§9 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde vom Vorstand am 11. Mai 2026 beschlossen und tritt mit dem gleichen Datum in Kraft.


Stand Mai 2026